EW-Dietlikon: Unsinnige Abschaffung der Konzessionsabgabe
Zunächst sei festgehalten, dass der Regierungsrat im Rekursverfahren nicht die Konzessionsabgabe als solche kritisiert hat. Er bemängelte bloss, dass in Dietlikon, wie auch in vielen anderen Gemeinden, keine genügende gesetzliche Grundlage für die Konzessionsabgabe bestünde. Damit die Konzessionsabgabe weiterhin erhoben werden kann, müsste also die Gemeindeversammlung im nächsten Jahr einem solchen Erlass zustimmen.
Der Zweck von Konzessionsabgaben
Die Frage stellt sich, ob eine Konzessionsabgabe sinnvoll ist. Grundsätzlich entschädigt das Elektrizitätswerk mit einer Konzessionsabgabe die Gemeinde für Nutzung des öffentlichen Bodens durch elektrische Leitungen und für die dadurch gewährten Vorteile. Die Konzessionsabgabe ist kein Mittel, die Effizienz der Werke zu beeinflussen. Vielmehr werden die Abgaben, welche die Werke den Strombezügern in Rechnung stellen, im vollen Umfang an die Gemeinde weiter vergütet. Die Konzessionsabgabe hat auf die Betriebsrechnung der Werke somit keinen Einfluss.
Ein Steuerprozent Verlust
Durch den freiwilligen Verzicht auf die Konzessionseinnahmen erleidet die politische Gemeinde Dietlikon einen Einnahmenverlust von ca. 300‘000 Franken jährlich. Dies entspricht ungefähr einem Steuerprozent.
Während also der Steuerhaushalt verliert, profitieren die Strombezüger, und zwar umso mehr, je höher ihr Stromverbrauch ist. Diejenigen Haushalte und Firmen, welche in Energieeffizienz und sparsame Geräte investieren, profitieren wenig bis gar nicht von der Abschaffung der Konzessionsabgaben.
Aus Sicht der SP sind Energiesparen und Alternativ-Energien weiterhin wichtig, um die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern und um den Klimawandel zu bekämpfen. Mit der Abschaffung der Konzessionsabgabe werden falsche Anreize geschaffen.
Daher fordert die SP den Gemeinderat auf, möglichst rasch eine gesetzliche Grundlage für die Konzessionsabgabe zu schaffen, wie sie schon bereits seit vielen Jahren erhoben wurde.