Für eine Jugendversammlung in Dietlikon
Viele Gründe sprechen für eine Jugendversammlung
Die SP Dietlikon hat im Rahmen der Revision der Gemeindeordnung Dietlikon, über welche am 24. Juni abgestimmt werden wird, den Antrag einer Jugendversammlung gestellt.
Denn aus SP Sicht ist die Jugendversammlung ein wichtiges und sinnvolles Instrument, um
•die Jugendlichen für die Politik zu motivieren.
•die Partizipation der Jugendlichen an der Politik zu verbessern.
•die Interessen der Jugendlichen in Politik und Öffentlichkeit zu vertreten.
•die Politik und die Verwaltung in Jugendfragen zu beraten.
•die politische Bildung zu verstärken sowie politisches Wissen zu vermitteln.
•eine Plattform für (jugend-)politische Diskussionen zu bieten.
•Projekte von der Jugend für die Jugend zu realisieren.
•eine Vernetzungsmöglichkeit für politisch interessierte Jugendliche zu bieten.
Antrag der SP
Die SP beantragt die Ergänzung der Gemeindeordnung mit folgendem Artikel:
- Zur Förderung der Jugendpartizipation führt die Gemeinde eine Jugendversammlung mit den Kompetenzen eines Kinder- oder Jugendparlamentes im Sinne von §37 des Gemeindegesetzes ein.
Der Jugendversammlung wird insbesondere das Recht auf Anhörung durch die Gemeindeversammlung und das Recht auf Anfragen eingeräumt. - Details zur Organisation, Zusammensetzung, Aufgaben sowie Entscheidungs- und Finanzbefugnisse werden durch die Gemeindeversammlung in einem Organisationserlass geregelt.
Begründung
In Dietlikon hatte man früher bereits ähnliche, positive Erfahrungen der Jugendpartizipation im Zusammenhang mit dem Projekt «Jugend mit Stimme» gemacht. Zudem kennt die Schulgemeinde Dietlikon auch eine gewisse Partizipation für Kinder (Klassenrat, Schülerparlament)
Mir der jetzigen Totalrevision der Gemeindeordnung in Dietlikon gäbe es nun aber die Möglichkeit, mit einem Artikel in der Gemeindeordnung der Jugendpartizipation ein höheres Gewicht zu verschaffen. Die neue „Jugendversammlung“ könnte den Jugendlichen bessere Schnittstellen zu den Strukturen der öffentlichen Verwaltung ermöglichen. Zudem könnte die Jugendversammlung durch die in Dietlikon sehr gut vernetzte Jugendarbeit (Politische Gemeinde, Schule, Kirchen) unterstützt werden, so kann die Stabilität und der Wissenstransfer eher gewährleistet werden.
Was sagt das Gemeindegesetz?
Die Zürcher Gemeindeordnung sieht die Möglichkeit vor, ein Kinder- oder Jugendparlament einzuführen.
Im § 37 des zürcherischen Gemeindegesetzes steht nämlich:
Die Gemeinden können ein Kinder- und Jugendparlament einführen und ihm in der Gemeindeordnung insbesondere folgende Befugnisse einräumen:
a. Recht auf Anhörung durch die Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament,
b. Recht, dem Gemeindevorstand Anfragen oder dem Gemeindeparlament Postulate einzureichen